Hinweise für Spender
Pfeil links zur Übersicht

Tipps für Spender

Welche Spenden sind absetzbar?

Es können alle Zuwendungen – Spenden sowie teilweise auch Mitgliedsbeiträge – für mildtätige, wissenschaftliche, kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.

Im Rahmen der Neuordnung des Spendenrechts sind die bekannten, als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke sprachlich überarbeitet oder konkretisiert (z. B. Völkerverständigung), aber inhaltlich nicht wesentlich verändert worden. Neu als gemeinnützig anerkannter Zweck ist die Förderung des Hochwasserschutzes, des Verbraucherschutzes, des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Förderung der Kriminalprävention

Spenden sind steuerlich absetzbar:

  • Bis zu 5 Prozent der Gesamteinkünfte für kirchliche, religiöse und besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke.
  • Bis zu 10 Prozent der Gesamteinkünfte für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke.
  • Bis zu 1500/3000 € (Alleinstehende/Ehepaare) pro Jahr zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab, von höheren Spenden erkennt es maximal weitere 1500/3000 € als Sonderausgaben für Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und Wählervereinigungen an.

Nicht als Spenden absetzbar sind:

Kursgebühren für Sport, Musik, Bildungsveranstaltungen, Eintrittsgelder für Wohltätigkeitsfeste etc.; selbst dann nicht, wenn ein bewusst hoher Preis bezahlt oder ein sog. Spendenanteil offen ausgewiesen wird.

Spendenquittung

Sie sollten sich für Ihre Spende eine Spendenquittung besorgen. Bei Spenden bis zu 100 € reicht auch der Kontoauszug. Übrigens können jetzt alle Spenden für gemeinnützige (auch für kulturelle und sportliche) Zwecke von der Körperschaft selbst empfangen und bescheinigt werden!

Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähige Spende?

Mitgliedsbeiträge sind Beiträge an den Verein oder eine andere gemeinnützige Organisation, die aufgrund der Satzung oder eines anderen Beschlusses der Körperschaft an diese regelmäßig gezahlt werden. Mitgliedsbeiträge dürfen (wie bisher) nur dann im Rahmen des Spendenhöchstbetrags berücksichtigt werden, wenn sie an Organisationen (Körperschaften) gezahlt werden, die wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige oder religiöse Zwecke oder die besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen, genannt sind. Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, Pflanzenkunde, traditionelles Brauchtum etc. fördern können wie bisher steuerlich nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Mitgliedsbeiträge an Einrichtungen mit kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (z. B. Tanz, Musik- oder Theatervereine). Mitgliedsbeiträge an Vereine, die neben anderen begünstigten Zwecken) auch die in des Verzeichnisses gemeinnützigen Zwecke verfolgen, können ebenfalls nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Beratungen für Spender

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) archiviert Erkenntnisse über soziale, insbesondere humanitär-karitative Spendenorganisationen. Die notwendigen Informationen kommen von den Organisationen selber, den Spendern und behördlichen Einrichtungen (Ordnungsämter, Registergerichte, u.a.). Zusätzlich stellt das DZI eigene Recherchen an. Diese Informationen können auf Anfrage in einer ausführlichen Einzelauskunft zusammengefaßt werden, die in der Regel mit einer Einschätzung der Organisation durch das DZI endet.

Bis zu drei Anfragen nach einzelnen humanitär-karitativen Organisationen können gegen 3x55 Cent in Briefmarken schriftlich an das DZI gerichtet werden. Rechtsauskünfte erteilt das DZI nicht.

Anfragen an:
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI
Bernadottestraße 94
14195 Berlin.

Weitere Tipps für Spender des DZI

Pfeil links zur Übersicht